FAQ Prüfungen

Um erfolgreich zu studieren, lesen Sie Ihre Prüfungsordnung und den Prüfungsordnungsanhang.

Im Prüfungsordnungsanhang finden Sie alle benoteten Prüfungen, die im Fach Englisch angemeldet werden müssen, entweder in der Spalte Studienleistung oder der Zeile Modulprüfung.

Die Corona-Satzung der JGU ist am 30.09.2022 ausgelaufen. Damit gelten seit 1. Oktober 2022 wieder folgende Fristen:
- Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen bzw. Wiederholungsfristen
- Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
- Erfüllung von Auflagen, die bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden.
- Atteste müssen seit Auslaufen der Corona-Satzung wieder im Original eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Werktagen geschehen. Vorab per E-Mail gilt als fristwahrend, das Original muss in diesem Fall zwingend zeitnah nachgereicht werden.

 

Technische Probleme bei der Anmeldung?

Fragen zu Prüfungen/Noten/Leistungen im Fach Englisch?

  • Fragen Sie Alexandra Velten, Prüfungsmanagement.

Aktuelles aus der Prüfungsamt des FB 05

Für weitere Informationen clicken Sie auf diesen Link: Aktuelles aus dem Prüfungsamt

Aktive Teilnahme (AT)

  • Sie erhalten die aktive Teilnahme automatisch bei der Anmeldung einer Lehrveranstaltung (also vor Beginn jedes Kurses).
  • Die Lehrenden teilen Ihnen zu Beginn des Kurses mit, was Sie tun müssen, um die aktive Teilnahme zu behalten.
  • Die aktive Teilnahme ist die Voraussetzung, um einen Kurs bestehen zu können und um ggf. eine Prüfung machen zu dürfen.
  • Erbringen Sie die aktive Teilnahme nicht, wird Ihnen diese von den Lehrenden entzogen.
  • Wurde Ihnen die aktive Teilnahme entzogen, müssen Sie den Kurs wiederholen.
  • Warum wird die aktive Teilnahme entzogen?
    Die meisten Studierenden bestehen die Kurse; nur sehr wenigen Studierenden fallen durch.
    Es ist daher einfacher, wenigen die aktive Teilnahme zu entziehen, als vielen die aktive Teilnahme einzutragen.

Kurse "nur" mit aktiver Teilnahme haben in der Prüfungsordnung ein leeres Feld in der Spalte Studienleistung bzw. in der Zeile Prüfungsleistung. Diese Lehrveranstaltungen dürfen nur zweimal wiederholt werden (vgl. Sie dazu § 5 (8) der Prüfungsordnung). Nehmen Sie daher die aktive Teilnahme ernst!
Mehr zur aktiven Teilnahme finden Sie im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung unter § 5 (3): Fächerübergreifende Prüfungsordnungen

Wie und wann finde ich heraus, ob ich die aktive Teilnahme bestanden habe?

  • Die aktive Teilnahme ist bestanden, wenn in Jogustine nach dem Semester/nachdem Sie den Kurs belegt haben, ein grünes Häkchen im Modul an der entsprechenden Veranstaltung immer noch vorhanden ist (jeweils Ende September/März des jeweiligen Semesters).
  • Fehlt das Häkchen oder ist der Kurs in Ihren Kursanmeldungen ausgegraut, wurden Sie inaktiv gesetzt und müssen den Kurs wiederholen.
  • Für die aktive Teilnahme gibt es KEINE NOTE in Jogustine!
  • Wie findet man die "aktive" Teilnahme" in Jogustine? Lesen Sie den Punkt "Ergebnisse in Jogustine finden" auf dieser Seite.

Attest - Krankheit - Corona

Um Ihnen und Ihrem Arzt die Arbeit zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite ein Attestformular, welches Sie Ihrem behandelnden Arzt vorlegen können (siehe "Downloads"). Der Vordruck kann, muss aber nicht verwendet werden.
WICHTIG! Die "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber" (der sogenannte "gelbe Zettel") ist KEIN Attest und wird nicht anerkannt.

Einreichen eines Attests (Stand: 01.10.2022):

  • Atteste müssen seit Auslaufen der Corona-Satzung wieder im Original eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Werktagen geschehen. Vorab per E-Mail gilt als fristwahrend, das Original muss in diesem Fall zwingend zeitnah nachgereicht werden.
  • Attest für die Fachgruppe Englisch an: Alexandra Velten
  • Attest für die Fachgruppe Linguistik an: Beatrix Spahn

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich auch die Seite des Prüfungsamts des FBs 05 zum Thema "Säumnis und Rücktritt von Prüfungen" (siehe "Weiterführende Links").

Wussten Sie schon,...
... dass Sie im Semester maximal zweimal (4 SWS) fehlen dürfen, wenn es sich um eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht handelt?
Mehr dazu finden Sie in Ihrer Rahmenprüfungsordnung unter § 5.

Bachelor- oder Masterarbeit anmelden

B.Ed. und M.Ed.:
Die Anmeldung im erfolgt beim Hochschulprüfungsamt.

B.A. und M.A.:
Die Anmeldung im erfolgt im Prüfungsamt des FB 05.

  • Die Links zu den Prüfungsämtern finden Sie auf dieser Seite unter "Weiterführende Links".

Informationen zur Bachelor-/Masterabschlussarbeit finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter § 15 und auf den Seiten der Prüfungsämter (Infoseite Prüfungsamt FB05, Infoseite HLP).

Das Studienbüro Englisch kann Ihnen keine Informationen geben, da es in dieses Verfahren nicht eingebunden ist.

DECKBLATT für Hausarbeiten und Klausuren

Zu JEDER schriftlichen Leistung (Hausarbeiten und Klausuren) muss das ausgefüllte und unterzeichnete Deckblatt abgegeben werden.

Zur Abgabe von Hausarbeiten: Die Studierenden des DEL werden gebeten, Hausarbeiten möglichst nur als geheftetes Paket DIN A 4-Blätter abzugeben. Verzichten Sie bitte auf Hefter o.ä.

Zur Abgabe von Klausuren (Fachgruppe Englisch): Laden Sie sich das Deckblatt vor der Klausur herunter und bringen Sie es ausgefüllt zur Klausur mit. In der Fachgruppe Linguistik sind die Deckblätter bereits an der Klausur angeheftet.

Nach der Korrektur verbleiben die Arbeiten bis zum Beginn der nächsten Prüfungsanmeldephase bei der Dozentin/dem Dozenten und können dort von den Studierenden eingesehen und besprochen werden. Bei den Dozierenden werden jedoch keine Kopien gefertigt.
Danach werden die Arbeiten von den Dozierenden für maximal ein halbes Jahr an die Sekretariate gegeben. Bei Bedarf können Sie die Arbeiten gegen Hinterlegung eines gültigen Ausweises kopieren und müssen sie anschließend direkt wieder zurückgeben. Studierende dürfen selbstverständlich gegen Vorlage einer Vollmacht auch für Kommilitonen eine Arbeit kopieren (z.B. wenn jemand im Ausland ist).

Zum Semesterende werden alle nicht abgeholten Studienleistungen vernichtet. Alle Modulleistungen werden bis zwei Jahre nach Studienabschluss archiviert und können dann weder eingesehen noch kopiert werden.

Das Deckblatt finden Sie im Download-Bereich.

Ergebnisse in Jogustine finden

So finden Sie die Ergebnisse Ihrer bereits belegten Kurse bzw. können herausfinden, ob die "aktive Teilnahme" vorhanden ist:

  • Jogustine → Studium → Ergebnisse → Modulleistungen.
  • In der Zeile des entsprechenden Moduls rechts auf Prüfungen klicken (ggf. Semestervoreinstellung ändern).
  • Ein Beispiel-PDF finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

So überprüfen Sie, ob Sie alles in einem Modul belegt haben:

  • Rufen Sie sich Ihren Prüfungsordnungsanhang auf (z.B. im Menü links unter "Studien- und Prüfungsordnungen" zu finden). Achten Sie unbedingt auf die Jahreszahlen der PO-Anhänge.
  • Gleichen Sie den PO-Anhang mit Ihren Ergebnissen in den Modulen ab. Die Anleitung zum Finden Ihrer Ergebnisse gibt auf dieser Seite als Download "Ergebnisse in Jogustine finden".

Hausarbeit Literaturwissenschaft - Länge/Wörter

Die Zahlen betreffen literaturwissenschaftliche Hausarbeiten (KEINE linguistischen). Die Anzahl der Wörter sollte auf keinen Fall stärker als +/- 5-10% von den angegebenen Zahlen abweichen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem/r Korrektor/in.

Kurstyp/StudiengangBachelor of ArtsBachelor of Education/WiPäd
Proseminar 115/1201500 Wörter--
Proseminar 1222500 Wörter 1250 Wörter
Proseminar/Seminar 1232500 Wörter--
Proseminar/Seminar 2102500 Wörter--
Seminar 3135000 Wörter2500 Wörter
Seminar 4105000 Wörter2500 Wörter
Kurstyp/StudiengangMaster of ArtsMaster of Education/WiPäd
Übung 5115-10 Seiten--
Seminar 5126000 Wörter4000 Wörter
Seminar 5226000 Wörter4000 Wörter
Seminar 5326000 Wörter--
Seminar 5336000 Wörter--

Hausarbeit English Linguistics - Länge/Wörter

Die Zahlen betreffen Hausarbeiten in English Linguistics (KEINE Literaturwissenschaft). Die Anzahl der Wörter sollte auf keinen Fall stärker von den angegebenen Zahlen abweichen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem/r Korrektor/in.

Kurstyp/StudiengangBachelor of ArtsBachelor of Education/WiPäd
Proseminar3000-3500 Wörter2000-2500 Wörter
Seminar5000-5500 Wörter3000-3500 Wörter
Kurstyp/StudiengangMaster of ArtsMaster of Education/WiPäd
Seminar5000-5500 Wörter3000-3500 Wörter

Hausarbeit wiederholen (Fachgruppe Englisch)

Im Normalfall benötigen Sie keine erneute Kursanmeldung. Stattdessen melden Sie per Formular die Wiederholungsprüfung der Hausarbeit an.

Ihr Vorteil:
Sie können direkt die Prüfung ohne Zeitverzug wiederholen. Es ist keine neue Kursanmeldung nötig und Sie müssen nicht bis zur Prüfungsanmeldephase warten.

Voraussetzung:
Sie gehen mit DEM-/DERSELBEN Lehrenden, bei dem Sie durchgefallen sind, zunächst in die Fehleranalyse (in der Sprechstunde), und vereinbaren dann die Hausarbeitswiederholung zum selben Kursthema, aber mit neuem Hausarbeitsthema.

FRIST EINHALTEN bei MODULPRÜFUNGEN: Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Frist für die erneute Prüfungsanmeldung; die Frist läuft 6 Monate ab der Veröffentlichung der Note des Fehlversuchs. Die Anmeldung muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

So melden Sie die Wiederholungsprüfung ohne Seminarbesuch bei Ihrem/r Dozenten/in an:

  • Drucken Sie das Formular "Wiederholungsprüfung Hausarbeit" aus (siehe Downloadbereich auf dieser Seite).
  • Gehen Sie damit in die SPRECHSTUNDE Ihrer/s Lehrenden und klären Sie die Abgabefrist in einem persönlichen Gespräch. Seien Sie höflich!
  • Das Formular verbleibt beim Dozenten.
  • Die Anmeldung mit Formular ist nicht an die Prüfungsanmeldephase gebunden. Frist zur erneuten Prüfungsanmeldung einhalten!
  • Es liegt im Ermessen des Dozenten, Ihnen nötigenfalls eine erneute Teilnahme an einem Proseminar/Seminar zu empfehlen.
  • Entscheiden Sie sich für eine erneute Kursanmeldung, raten wir dringend, den Kurs  regelmäßig zu besuchen!
  • Die aktive Teilnahme müssen Sie in diesem Fall nicht erneut erbringen.

Das sollten Sie vermeiden ...
... irgendeine/n Lehrenden fragen, ob Sie eine Wiederholungsprüfung schreiben können, obwohl Sie nicht in seinem/ihrem Seminar waren.
... ohne Anmeldung als Gast an einem neuen Seminar teilnehmen und dann die Wiederholungsprüfung zum vorher besuchten Kurs schreiben wollen.

Klausur wiederholen

Sie haben die aktive Teilnahme im Kurs erfüllt, jedoch die Klausur nicht bestanden: Im Folgesemester haben Sie die Möglichkeit, die Klausur ohne erneute Kursanmeldung zu wiederholen.

FRIST EINHALTEN bei MODULPRÜFUNGEN: Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Frist für die erneute Prüfungsanmeldung; die Frist läuft 6 Monate ab der Veröffentlichung der Note des Fehlversuchs. Die Anmeldung muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

  • Die Anmeldung zur Klausur erfolgt online - in Jogustine.

Unsere dringende Empfehlung:
Kursinhalte oder Lehrende können von Semester zu Semester variieren. Nehmen Sie daher als Gast an dem entsprechenden Kurs teil, um für die Klausur vorbereitet zu sein. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ausnahme: Für CS I American Studies und CS I English Literature and Culture empfehlen wir dringend, den Kurs vollständig zu wiederholen.

Das sollten Sie tun...

  • Klären Sie ZU BEGINN DES SEMESTERS mit dem/der betreffenden Lehrenden (WÄHREND DER SPRECHZEIT), dass Sie die Klausur wiederholen und als Gast am Kurs teilnehmen möchten. Seien Sie höflich!
  • Entscheiden Sie sich für eine erneute Kursanmeldung, raten wir dringend, den Kurs regelmäßig zu besuchen! Denken Sie daran, dass Sie sich im Unterricht mit den Lehrenden und Ihren Mitstudierenden austauschen bzw. Fragen stellen können. Unterschätzen Sie den Faktor menschlicher Kommunikation nicht, auch wenn Sie vielleicht Lernmaterial online erhalten.
  • Die aktive Teilnahme müssen Sie in diesem Fall nicht erneut erbringen.

Das sollten Sie vermeiden...
... ohne Rücksprache mit dem/der Lehrenden zur Klausur auftauchen und mitschreiben wollen - denn Sie können nicht erwarten, dass zusätzliche Klausurbögen vorrätig sind.
... ohne Prüfungsanmeldung in Jogustine mitschreiben. Dies ist ein unzulässiger Freiversuch, der nicht gewertet werden kann (= kein Noteneintrag in Jogustine).

MODUL 8 und 12: Anmeldung der Studienleistung erforderlich (M.Ed. PO 2011 und 2015)

In Modul 8 und 12 müssen Sie auswählen, in welchem Seminar Sie die Studienleistung erbringen möchten. Da Jogustine nicht kann wissen, in welchem Kurs Sie die Präsentation machen möchten, müssen Sie die Studienleistung in der Prüfungsanmeldephase zusätzlich zur Modulprüfung anmelden.

MODUL fehlt

Sie haben bereits Veranstaltungen in Modul XY angemeldet, aber das Modul fehlt in der Auflistung Ihrer Ergebnisse/Modulleistungen in Jogustine. Das ist normal, sofern es sich bei den bereits belegten Veranstaltungen um Kurse mit ausschließlich aktiver Teilnahme handelt. Solange noch keine Prüfung in dem Modul angemeldet ist, fehlt das Modul in den Modulleistungen. Sobald aber eine Studienleistung oder Modulprüfung angemeldet ist, wird das Modul in angezeigt.

In der Leistungsübersicht kann ein Modul erst auftauchen, wenn es komplett und veröffentlicht ist (siehe nächsten Punkt).

MODUL fehlt in der Übersicht - Endnote fehlt

Module können erst veröffentlicht werden, wenn alle Noten aller Kurse für alle Studierenden, die für das Modul angemeldet sind (also nicht nur Ihre), eingetragen sind und alle verpflichtenden Kurse in dem Modul erfolgreich belegt wurden.
Fehlen aus den vergangenen Semestern noch Noten oder wurden noch nicht alle Kurse in dem Modul belegt, kann ein  Modul nicht gesammelt veröffentlicht werden.

Bitte sehen Sie von Anfragen zu einer Einzelveröffentlichung ab, es sei denn, Sie benötigen die Modulveröffentlichung aus wichtigen Gründen dringend. In diesem Fall kann Alexandra Velten (Prüfungsmanagement) eine Einzelveröffentlichung vornehmen. Bei ca. 2600 Studierenden im Fach Englisch ist es aber keinesfalls machbar, für jedes Account die Module einzeln zu veröffentlichen, daher bitte nur in dringenden Fällen nachfragen.

So überprüfen Sie, ob Sie alles in einem Modul belegt haben:

  • Rufen Sie sich Ihren Prüfungsordnungsanhang auf (z.B. im Menü links unter "Studien- und Prüfungsordnungen" zu finden). Achten Sie unbedingt auf die Jahreszahlen der PO-Anhänge!
  • Gleichen Sie den PO-Anhang mit Ihren Ergebnissen in den Modulen ab. Die Anleitung zum Finden Ihrer Ergebnisse gibt auf dieser Seite unter "Ergebnisse in Jogustine finden".

Plagiat

Zur Plagiatsvermeidung ist laut Beschluss des Fachbereichs vom 18. Juni 2014 ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Bei einer erstmaligen Täuschung wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet und es erfolgt eine Meldung an den Studienmanager. Der Studierende wird zur Anhörung geladen, ein vom Studierenden, dem Lehrenden und dem Studienmanager unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet. Die Konsequenz beim ersten Täuschungsversuch ist die Bewertung der Arbeit mit nicht ausreichend (5,0). Das Protokollblatt und eine Kopie des Plagiats mit Nachweis der plagiierten Stellen wird an das Prüfungsamt geschickt und dort archiviert. Der Fall wird darüber hinaus dem Prüfungsausschuss gemeldet. Die/der Täuschende hat das Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen und den Prüfungsausschuss einzubinden.

Bei wiederholter Täuschung erfolgt direkt eine Ladung vor den Prüfungsausschuss, der befindet, ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt.

In einem schwerwiegenden Fall (kann auch das erste Plagiat sein) oder auch beim Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss den Fall zur Entscheidung an den sog. zentralen Exmatrikulationsausschuss weiterleiten, der darüber befindet, ob der/m Studierenden die Immatrikulation zu entziehen ist und er/sie von weiteren Prüfungen im Fach ausgeschlossen wird.

PRÜFUNGEN: Studienleistung vs. Prüfungsleistung (Modulprüfung)

Studienleistungen

  • sind beliebig wiederholbar.
  • Im Gegensatz zu einer Prüfungsleistung muss die Studienleistung nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden. Allerdings kann die Lehrveranstaltung, zu der die Studienleistung gehört, nicht beliebig oft wiederholt werden (vgl. Sie dazu § 5 (8) der Prüfungsordnung).

Prüfungsleistungen (Modulprüfungen)

  • können nur zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche).
  • Sie müssen aktiv werden und sich erneut für die Modulprüfung anmelden.
    KEINE AUTOMATISCHE ANMELDUNG im Fach Englisch!
  • Die Wiederholung muss stets spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Note stattfinden, ansonsten haben Sie automatisch einen erneuten Fehlversuch!
  • Bei einem endgültigem Nichtbestehen in einer Modulprüfung ist auch das Fach endgültig nicht bestanden.

Prüfung wiederholen

Sofern Sie in einem Kurstyp die regelmäßige und aktive Teilnahme bereits erbracht haben, in der Studienleistung oder Modulprüfung jedoch durchgefallen sind, können Sie auch ohne erneute Kursteilnahme die Prüfung wiederholen. ABER: Lesen Sie bitte unbedingt die Hinweise zu den Themen "Klausur wiederholen" und "Hausarbeit wiederholen" auf dieser Seite.

  • FRISTEN:
    Beachten Sie die Frist für die Wiederholung von MODULPRÜFUNGEN: Die Wiederholung muss immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden, ansonsten haben Sie automatisch einen erneuten Fehlversuch!
    'Normale' Studienleistungen werden nicht so strikt gehandhabt.

Lesen Sie jetzt weiter bei:
.....Hausarbeit wiederholen
oder
.....Klausur wiederholen

Transcript of Records (Leistungsübersicht)

Lehramtsstudierende:
Wenden Sie sich zu den Sprechzeiten an das Hochschulprüfungsamt (HPL). Mehr Informationen unter: https://www.hpl.uni-mainz.de/

B.A. Studierende:
Wenden Sie sich zu den Sprechzeiten an das Prüfungsmanagement Ihres KERNFACHs.

Hinweis:
Eine Leistungsübersicht ist ein amtliches Dokument, das leider nicht "nebenbei mal schnell" ausgedruckt werden kann. Planen Sie nach Ihrer Beantragung mindestens eine Woche Bearbeitungszeit ein. Zu Urlaubszeiten kann sich die Bearbeitung zusätzlich verzögern.