Das Department of English and Linguistics informiert:
Regelung zur Archivierung von modulrelevanten Prüfungsleistungen (seit SoSe 2014)
Der Fachbereich ist verpflichtet, alle modulrelevante Prüfungen zu archivieren. Die Regelung gilt für alle Modulprüfungs- und Modulteilprüfungsleistungen also modulabschließende Klausuren und Hausarbeiten nicht jedoch für Arbeiten im Sinne der Studienleistungen/aktiven Teilnahme. Welche Arbeiten Modulleistungen sind, können Sie aus den für Sie gültigen Prüfungsordnungen, Modulhandbüchern oder Studienverlaufsplänen erfahren.
Aus technischen Gründen werden alle Studierenden des DEL gebeten, alle Hausarbeiten und Klausuren mit einem ausgefüllten und unterzeichneten Deckblatt abzugeben.
Weitere Erklärungen und das Deckblatt zum Downloaden finden Sie auf der FAQ-Seite des Studienbüros (hier).
Sanktionierung von Plagiatsfällen
Laut Beschluss des Fachbereichs vom 18. Juni 2014, wird ein zweistufiges Verfahren zur Plagiatsvermeidung eingeführt:
Erstmaliger Täuschungsversuch:
Die Prüfung wird mit "nicht bestanden" bewertet und es erfolgt eine Meldung an die Studienmanagerin. Der/die Studierende wird zur Anhörung geladen, ein vom Studierenden, dem Lehrenden und dem Studienmanager unterschriebener Aktenvermerk wird nach einer Rechtsbelehrung im Prüfungsamt archiviert und nach Abschluss des Studiums aus Datenschutzgründen vernichtet.
Wiederholter Täuschungsversuch:
Der/die Studierende wird vor den Prüfungsausschuss geladen, der gemäß Prüfungsordnung ihn/sie von weiteren Prüfungen ausschließen kann (kann in schwerwiegenden Fällen den Ausschluss vom Studium in einem Studiengang bedeuten!).
In schwerwiegenden Täuschungsfällen ist bereits beim ersten Täuschungsversuch die Meldung an den Prüfungsausschuss möglich.